Allein der ärztlichen Berufsgruppe ist es erlaubt, Unterspritzungen mit Botox und Fillern vorzunehmen

Allein der ärztlichen Berufsgruppe ist es erlaubt, Unterspritzungen mit Botox und Fillern vorzunehmen

In Bochum wurde kürzlich eine junge Kosmetikerin (und Influencerin) zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe sowie zu einer hohen Geldstrafe verurteilt weil sie vielfach ästhetische Behandlungen ohne die dafür erforderliche Qualifikation durchgeführt hat. Das Gericht bestätigte, dass eine Behandlung mit Fillern und mit Botulinum ausschliesslich in die Hände von approbierten Ärzten gehört, die dafür ausgebildet sind und über die erforderlichen Spezialkenntnisse dafür verfügen.

Wieso kommt es zu Fillerbehandlung durch Nichtmediziner?

Die Unterspritzung mit Fillern ist mittlerweile eine sehr gängige Behandlungsform, stellt sie doch eine der häufigsten ästhetischen Eingriffe dar. Waren es noch vor wenigen Jahrzehnten eher die wohlhabenderen Frauen, die sich eine Unterspritzung leisten konnten, so wird diese Behandlung inzwischen in allen Schichten immer beliebter und auch häufiger. Dabei erscheint eine Unterspritzung für den Laien auf den ersten Blick als relativ einfache Sache. Einige werden darum vielleicht auf den Gedanken kommen, ein solches Vorgehen sich selber zutrauen zu können. Was sich jedoch hinter einer einwandfrei durchgeführten Unterspritzung an ärztlichem Wissen, an Durchblick, an Können und auch an Erfahrung verbirgt, ist den wenigsten bewusst. Wenn nun ein Laie meint, selber eine Unterspritzung vornehmen zu können, wird ihm das leider sehr leicht gemacht. Injektionsspritzen und Nadeln sind im freien Handel überall erhältlich, und auch die meisten Filler können als Medizinprodukte rezeptfrei gekauft werden. Ist das Handwerkszeug für eine Unterspritzung frei verfügbar, so wird auch die Hemmschwelle, es einzusetzen, heruntergesetzt. Durch die fehlende Verschreibungspflicht für Hyaluronsäurefiller sind die Hürden für eine unsachgemässe Anwendung durch einen nichtärztlichen Personenkreis jedenfalls reduziert. Im Fall der Bochumer Kosmetikerin kann es durchaus sein, dass sie das Unterspritzen zuerst bei sich selber ausprobiert und sich dann zugetraut hat, es auch bei anderen anzuwenden. Dann muss sie wohl (vielleicht nach anfänglich zufriedenstellenden Ergebnissen) ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten stark überschätzt haben. Bei mehreren Dutzend Personen sind dadurch leider zum Teil schwere Körperverletzungen hervorgerufen worden.

Welches sind mögliche Folgen bei unsachgerechter Fehlbehandlung?

Es ist mittlerweile keine Seltenheit mehr, dass auch medizinisch nicht ausgebildete Laien Filler und Füllstoffe unterspritzen. Dabei können sie vieles falsch machen. Es geht nicht allein um schlechte Resultate, die infolge einer Unkenntnis der Wirkungsweise entstehen und die eine behandelte Person dann gegebenenfalls verunstalten. Es geht hier um mehr. Schliesslich werden Präparate mit diversen Inhalts- und Wirkstoffen in die Haut, ins Unterhautgewebe injiziert. Die darin enthaltenen Substanzen treten mit dem Körper in Wechselwirkung. Die mögliche Reaktion des Körpers auf diese Inhaltsstoffe muss der Behandler genau kennen, um die Präparate adäquat einzusetzen ohne Schaden anzurichten. In erster Linie muss steril gearbeitet werden. Unsachgemäss ausgeführte Einspritzungen können zu Infektionen oder sogar zu Phlegmonen führen. Fehlerhafte Injektionen können Gefässverletzungen hervorrufen und im Extremfall sogar zu Lähmungen führen. Es können Allergien ausgelöst werde. Neben Gefässkomplikationen drohen auch Nekrosen oder sogar ein Erblinden. Schon allein der Einsatz von Hyaluronsäurepräparaten gehört von erfahrenen Ärzten durchgeführt. Bei etwaiger Überdosierung hätte der ärztliche Behandler als Gegenmittel das Medikament Hyaluronoidase zu Verfügung, um schädliche Folgen abwenden zu können. Wesentlich komplexer und auch potentiell folgenreicher ist eine Botulinumbehandlung. Zum einen weil das Medikament ein starkes Nervengift ist und bereits in kleiner Dosierung extrem stark wirkt. Zum anderen aber auch, weil es gegen dieses Toxin kein Gegenmittel gibt. Eine ärztliche Ausbildung ist daher Grundvoraussetzung bei Verabreichung dieses Mittels. Weil Laien nicht kompetent mit Nebenwirkungen oder Komplikationen in Notfällen umgehen können, wäre es viel zu riskant, ihnen eine invasive Behandlung wie das Unterspritzen von Fillern zu erlauben.

Wer darf mit Fillern behandeln?

Die gesetzlichen Regelungen sine eindeutig: In der Schweiz dürfen Unterspritzungen mit Fillern jeglicher Art, inclusive Botulinum, ausschliesslich von Ärzten vorgenommen werden. Eine spezielle Qualifikation ist für einen ärztlichen Behandler zwar nicht explizit erforderlich, gleichwohl empfiehlt es sich für einen Arzt, der Unterspritzungen durchführt, sich auf diesem Fachgebiet fortzubilden. Nicht unterspritzen dürfen demnach alle Nicht-Ärzte, also auch Zahnärzte, und schon gar nicht Kosmetikerinnen oder sonstige Anwender/innen in Friseursalons oder in ominösen Schönheitsstudios. Im Unterschied zur Schweiz dürfen in Deutschland in eingeschränkter Form auch Heilpraktiker Fillerunterspritzungen vornehmen: Sie dürfen Hyaluronsäurepräparate injizieren; eine Botulinumbehandlung ist ihnen hingegen untersagt. Im Interesse der Patienten und auch für eine risikoarme, fehlerfreie Behandlung ist es trotzdem nicht unproblematisch, einer Berufsgruppe mit nur begrenztem medizinischem Fachwissen eine invasive Behandlungsmethode zuzugestehen.

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